Seit Mitte März, also schon zwei Monate, sind die Sportanlagen aufgrund des Betretungsverbotes geschlossen. Ab 15. Mai können die Sportanlagen, also auch der Sportplatz Untere Au in Schlins, wieder geöffnet werden.
Die Wiederaufnahme des Trainings ist erlaubt, aber nur unter Einhaltung von Handlungsempfehlungen und der Mindestabstandsregelung von zwei Metern während des gesamten Trainings.
Also könnten die Kampfmannschaften im Amateurfußball (Herren bzw. Frauen) und der gesamte Nachwuchsfußball endlich wieder, wenn auch mit gravierenden Einschränkungen, auf den grünen Rasen zurückkehren.
Die Vereine mit ihren Funktionären und vor allem die Trainerinnen und Trainer übernehmen dabei eine große Verantwortung für die Planung, Organisation und Einhaltung der Vorschriften und Handlungsempfehlungen. Wichtig ist jedenfalls, dass eine Teilnahme am möglichen Sportbetrieb für ALLE immer FREIWILLIG und auf EIGENE GEFAHR erfolgt.
Ab wann ein normaler Trainings- und Spielbetrieb ohne Einschränkungen möglich ist, können wir derzeit noch nicht sagen. Somit ist der Saisonstart für den Amateur- und Nachwuchsfußball im August/September aus heutiger Sich noch gefährdet.
Trotzdem ist die jetzige Öffnung der Sportplätze ein kleiner Hoffnungsschimmer für den Fußball, für Groß und Klein.